Auf dem Weg zur Schule über einen Ast gestolpert.
Den Kopf am Büroschrank gestoßen.
Beim Ballspielen auf dem Schulhof den Fuß umgeknickt.
Im Firmentreppenhaus die letzte Stufe übersehen.
Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und sogar auf Dienstreisen und Betriebsausflügen gelten als BG-Unfälle.
Ist es erst einmal passiert, sollte zeitnah ein sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) konsultiert werden. Das ist wichtig, weil:
Bei Arbeits- und Schulunfällen, die Wege dorthin miteingeschlossen, greift der Versicherungsschutz des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, der Berufsgenossenschaft. Auf diese Weise sind Sie und Ihr Arbeitgeber finanziell abgesichert und die durch Ihre Krankheit/Verletzung entstehenden Kosten können von der Berufsgenossenschaft abgedeckt werden.
Zusätzlich können durch die prompte Untersuchung und Behandlung eventuell später auftretende, gesundheitliche Langzeitschäden vermieden werden.
Wenn Sie nach einem Arbeits- Schul- oder Wegeunfall zu uns kommen, führen wir die ärztliche Erstbehandlung durch, informieren die Berufsgenossenschaft und beraten Sie über die gegebenenfalls notwendige Weiterbehandlung durch uns, den Hausarzt oder einen anderen Facharzt.
Vor seiner Niederlassung in Ulm war Herr Dopslaff Durchgangsarzt am HELIOS Spital in Überlingen und somit verantwortlich für alle ambulanten und stationären Schul- und Arbeitsunfälle. Aufgrund dieser Erfahrung und der Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie ist Christoph Dopslaff bestens qualifiziert für seine Funktion als Durchgangsarzt. Mit seinem Fachwissen, der medizinisch-technischen Praxisausstattung und der unfallärztlichen Bereitschaft, werden alle Vorschriften für eine bestmögliche Behandlung erfüllt.
Den Kopf am Büroschrank gestoßen.
Beim Ballspielen auf dem Schulhof den Fuß umgeknickt.
Im Firmentreppenhaus die letzte Stufe übersehen.
Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und sogar auf Dienstreisen und Betriebsausflügen gelten als BG-Unfälle.
Ist es erst einmal passiert, sollte zeitnah ein sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) konsultiert werden. Das ist wichtig, weil:
Bei Arbeits- und Schulunfällen, die Wege dorthin miteingeschlossen, greift der Versicherungsschutz des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, der Berufsgenossenschaft. Auf diese Weise sind Sie und Ihr Arbeitgeber finanziell abgesichert und die durch Ihre Krankheit/Verletzung entstehenden Kosten können von der Berufsgenossenschaft abgedeckt werden.
Zusätzlich können durch die prompte Untersuchung und Behandlung eventuell später auftretende, gesundheitliche Langzeitschäden vermieden werden.
Wenn Sie nach einem Arbeits- Schul- oder Wegeunfall zu uns kommen, führen wir die ärztliche Erstbehandlung durch, informieren die Berufsgenossenschaft und beraten Sie über die gegebenenfalls notwendige Weiterbehandlung durch uns, den Hausarzt oder einen anderen Facharzt.
Vor seiner Niederlassung in Ulm war Herr Dopslaff Durchgangsarzt am HELIOS Spital in Überlingen und somit verantwortlich für alle ambulanten und stationären Schul- und Arbeitsunfälle. Aufgrund dieser Erfahrung und der Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie ist Christoph Dopslaff bestens qualifiziert für seine Funktion als Durchgangsarzt. Mit seinem Fachwissen, der medizinisch-technischen Praxisausstattung und der unfallärztlichen Bereitschaft, werden alle Vorschriften für eine bestmögliche Behandlung erfüllt.